Das Arbeitszeugnis oder der Spagat zwischen Wohlwollen und Wahrheit

Bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses gilt neben dem Wahrheitsgebot auch das Prinzip des Wohlwollens. Das berufliche Fortkommen soll gefördert, zumindest nicht unnötig erschwert werden. Bedeutet dies, dass negative Aussagen im Zeugnis nichts zu suchen haben?

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