Werkvertragsrecht

Einen Werkvertrag schließen Sie zum Beispiel dann ab, wenn Sie ein Handwerksunternehmen mit Arbeiten an Ihrem Haus beauftragen oder Ihren PKW in die Werkstatt bringen oder als Unternehmer solche Leistungen erbringen.

Ich berate und vertrete Sie in folgenden Bereichen:

  • Prüfung und Gestaltung von Werkverträgen
  • Herstellung und Abnahme des geschuldeten Werks
  • Geltendmachung des Werklohns
  • Rechte des Kunden bei Mängeln

 

Rechtsanwalt
Jürgen Hönig Friedrichsdorf

Kontakt:
Max-Planck-Straße 9
61381 Friedrichsdorf
Tel: 06172-2859290
Fax: 06172-2859299
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