Rechtsberatung für Heilberufe

Meine Frau Claudia Hönig ist schon seit langem als Unternehmensberaterin für Heilberufe tätig. Im Zusammenhang mit ihrer Beratungstätigkeit gab es immer wieder rechtliche Fragestellungen, Probleme, die es zu lösen galt und Streitigkeiten, die beigelegt werden konnten oder ausgefochten werden mussten. Oft wurde ich dann mandatiert.

Daneben gab und gibt es viele persönliche Kontakte mit Heilpraktikern. Bei so manchem Treffen redet man nicht nur, aber auch über DSGVO, HWG und UWG, Abmahnungen, Verträge und auch über den einen oder anderen Prozess.

Mit der Zeit verfestigte sich mein Wunsch, mich auch und insbesondere um Ihre Berufsgruppe zu kümmern und das, was ich für Sie tun kann, darzustellen.

Mein Angebot an Sie:

Startup

Nichts ist, zurückhaltend ausgedrückt, ärgerlicher, als nach guten Ideen, der Vorbereitung und den ersten Schritten hin zu Ihrer erfolgreichen Praxis über rechtliche Hürden zu stolpern.

Das kostet nicht nur Zeit, sondern bringt auch finanzielle Risiken mit sich. Was Sie daher brauchen, ist Rechtssicherheit.

Ich unterstütze und berate Sie zu folgenden Themen:

  • Namensgebung der Praxis und Domainnamen
  • Miet- und Leasingverträge
  • notwendige Genehmigungen und Meldungen
  • vertragliche Gestaltung bei einer Gemeinschaftspraxis
  • Arbeitsverträge und Verschwiegenheitsklauseln
  • Formulare für die Umsetzung der DSGVO
  • Berufshaftpflicht

Verträge

… sind dazu da, dass man sich verträgt. 

Das verlangt, dass auch Ihre Interessen bei einem Vertragsschluss angemessen berücksichtigt werden. Ich unterstütze Sie daher gerne bei der Vorbereitung und Abfassung von Verträgen und bei der Überprüfung Ihnen vorgelegter Entwürfe und Angebote.

Wichtig für Sie ist insbesondere ein für Ihre Praxis passender Behandlungsvertrag.

Ich berate Sie auch zu bereits von Ihnen abgeschlossenen Vereinbarungen, wenn Sie Fragen haben oder es Streit gibt.

DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung hat die Anforderungen an die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen deutlich verschärft. Die Fragestellungen sind vielfältig.

Dies betrifft (ohne den Anspruch auf Vollständigkeit)

  • Speicherung von Daten
  • Datensicherheit
  • Hinweispflichten
  • Dokumentationspflichten
  • Verträge zur Auftragsverarbeitung
  • Notwendige Inhalte bei Arbeitsverträgen
  • Patient und Zustimmungserfordernis
  • Aufbewahrungs- und Löschfristen
  • Meldungen an die Datenschutzbehörde
  • Vertretung bei Verstößen gegen Vorgaben der DSGVO

Ihre Website

Verstöße gegen datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen können abgemahnt werden und damit teuer werden. Auch hier brauchen Sie Rechtssicherheit.

Ich überprüfe,  ob Ihre Webseite den vorgeschriebenen Inhalt bei Impressum und Datenschutzhinweisen hat und auch, ob Ihre Texte und die Bilder auf Ihrer Seite „sauber“ sind.

In Zusammenarbeit mit meiner Frau Claudia Hönig helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung von Texten.

Inkasso

Ihre Patienten zahlen nicht?

Das ist ärgerlich.

Den Ärger kann ich Ihnen nicht abnehmen, alles andere schon. Wir werden gemeinsam abstimmen, ob sich das Mahnverfahren oder die Erhebung einer Klage empfiehlt, oder zuvor nochmals außergerichtlich gemahnt werden soll.

Auch wenn Ihre Forderung tituliert ist, sprechen wir über die nächsten Schritte, insbesondere im Hinblick auf die verschiedenen Möglichkeiten in der Zwangsvollstreckung.

Ich kann Ihnen bestmögliche Unterstützung versprechen, nicht versprechen kann ich Ihnen, dass Ihr Patient noch Geld hat. Aber das ist eine andere Frage…

Rechtsanwalt
Jürgen Hönig Friedrichsdorf

Kontakt:
Max-Planck-Straße 9
61381 Friedrichsdorf
Tel: 06172-2859290
Fax: 06172-2859299
mail: juergen-hoenig@ra-hoenig.net